Czerny: Pianoforte-Schule ... op. 500,III

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Kap. 2 [ c ]

[c] Vom Staccato.

<21> § 1. Das Staccato wird durch Pünktchen über den Noten, oder durch kurzen Notenwerth und darauf folgende Pausen angezeigt, und besteht in kurzem, festen Abstossen der Tasten durch die Finger, ohne die Hand dabei bedeutend zu heben, und ohne von jenem Abgleiten oder Abrupfen der Fingerspitzen Gebrauch zu machen.

§ 2. Man nimmt als Regel an, dass durch jene Pünktchen jede Note um die Hälfte ihres Werthes kürzer auszuhalten ist.

§ 3. Das Staccato kann nur bis zu einem gewissen Grade der Geschwindigkeit angewendet werden, und jene Passagen, welche Molto Allegro oder Presto auszuführen sind, können nur durch die vorherbesprochene Art des Abrupfens ausgeführt werden, da das Staccato allzu anstrengend wäre.

§ 4. Es ist nothwendig, dass der Spieler das Staccato in allen Graden des Piano und Forte wohl innehabe, und daher die Übungen der Scalen u.s.w. auf alle diese Arten, vom langsamen Tempo bis zu mässiger Geschwindigkeit wohl übe.

§ 5. Der Tonsetzer zeigt das Staccato stets auf irgend eine Art an, und der Spieler darf es nicht willkührlich anwenden.

§ 6. Wenn 2 oder 3 Noten durch eine Bindung zusammen gezogen sind, so wird die 2te (oder 3te) Note gestossen. Z.B:

[Notenbeispiel 21]

Wenn aber am Ende der kleinen Bindung noch ein Punkt über der Note steht, so ist das Abstossen äusserst kurz, und nimmt der Note mehr als die Hälte ihres Werths.

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