Czerny: Pianoforte-Schule ... op. 500,III

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Kap. 5 [ b / 1. Teil]

[b] Über die willkührliche Anwendung des Arpeggirens.

<40> Manche Spieler gewöhnen sich das Arpeggiren der Accorde so sehr an, dass sie gar nicht im Stande sind, vollgriffige Accorde, oder auch nur Doppelnoten, vollkommen fest und auf einmal anzuschlagen. Und doch ist das letztere die Regel, während das Erstere die Ausnahme bildet.

Indessen kann die Ausnahme (nämlich das Arpeggio) so häufig mit Wirkung angewendet werden: dass wir hier nur zu bestimmen haben, wo das Eine besser als das andere an seinem Platze ist.

  1. Alle Accorde von sehr kurzem Notenwerthe müssen fest und auf einmal angeschlagen werden, wenn der Tonsetzer nicht ausdrücklich das Zeichen des Gegentheils beigesetzt hat. Z.B:
[Notenbeispiel 41-1]

<41> Hier sind in den letzten 7 Takten diejenigen Accorde ausdrücklich bezeichnet, welche arpeggirt werden müssen, und dieses Arpeggio muss überdies äusserst schnell sein, weil es stets sowohl nach dem vorgezeichneten Tempo, wie nach dem Notenwerthe abgemessen sein muss.

  1.  
  2. Solche Accorde, welche mit sehr grosser Kraft vorzutragen sind, besonders, wenn sie den Anfang oder auch den Schluss eines Tonstückes oder einer Abtheilung bilden, sind fest angeschlagen immer von besserer Wirkung, da das Arpeggiren stets einen guten Theil des Forte wegnimmt und vermindert. Eben dieses gilt, wenn zwei oder mehrere Accorde sehr schnell nach einander folgen. Z.B:
[Notenbeispiel 41-2]

Der Tonsetzer müsste es anzeigen, wenn er diese Accorde gebrochen haben wollte.

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