Türk: Klavierschule

Kap. 4, Abs. 3 (b)

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(b) Von dem Triller ohne Nachschlag. [§. 33-35]

<256> §. 33. [...]

<257> §. 34. Jeder gemeine Triller wird gewöhnlich mit der Hülfsnote angefangen a), folglich wäre die Ausführung bey b) unrecht.

Einige Komponisten pflegen zu der Note mit dem Triller einen unveränderlichen Vorschlag hinzu zu setzen, wie in den folgenden Beyspielen. Dieser Vorschlag ist im Grunde ganz überflüssig, und kann den Spieler zweifelhaft machen. Denn die halbe Dauer der folgenden Note können und sollen ähnliche Vorschläge nicht bekommen, und mit dem Hülfstone würde man die Triller ohnedies anfangen.

Soll ein Vorschlag wirklich die halbe Dauer der Note erhalten, so muß es genau bestimmt werden, wie in den folgenden Beyspielen a). Für den Triller bleibt alsdann nur die zweyte Hälfte der Hauptnote übrig b).

Dies sind die in der Anmerkung zu §. 32. erwähnten angeschlossenen Triller, wobey nach einem Vorschlage a), oder, statt dessen, nach einer geschleiften Note c), der erste Ton des Trillers gebunden wird.

<258> §. 35. [...]

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