<220> §. 21. Unveränderlich oder von kurzer Dauer sind alle Vorschläge:
Welche vor einer mehrmals wiederholten Note [...] stehen:
Vor einer (besonders etwas kurzen) Note, nach welcher mehrere von gleicher Geltung folgen:
Vor kurz abzusetzenden (gestoßenen) Tönen:
Vor springenden Intervallen:
Zu Anfang eines Satzes, oder eines einzelnen Gedankens &c. desgleichen nach einer Pause: <221>
Vor Rückungen: (synkopirten Noten:)
(Oft sind auch die Vorschläge vor Noten, nach welchen rückende folgen, wie bey (a), mit unter dieser Regel begriffen.)
Wenn vorher eine ähnliche Eintheilung verlangt worden ist:
Vor punktirten Noten in etwas geschwinder Bewegung (a), besonders zwischen Sprüngen (b):
Vor Einschnitten (a), besonders wenn durch einen etwas längern Vorschlag in diesem Falle eine Monotonie (fehlerhafte Eintönigkeit) entstände, wie bey (b):
<222> Wenn der Gesang eine Stufe steigt, und sogleich wieder in den vorigen Ton zurück tritt:
[FN: Diese beyden Regeln [9,10] leiden schon häufige Ausnahmen z.B. in langsamer Bewegung, oder wenn nach dem Vorschlage (über der Hauptnote) eine Manier folgt u.s.w.]