Koch: Musikalisches Lexikon

Allemande.

<132> Man bezeichnet mit diesem Worte zwey verschiedene Gattungen von Tonstücken von deutscher Erfindung, und zwar,

  1. die Melodie zu einem bekannten deutschen Nationaltanze, die in den Zweyvierteltakt eingekleidet ist, und die den Charakter der Fröhlichkeit behaupten muß;
  2. wird mit diesem Worte auch ein Tonstück im Viervierteltakte bezeichnet, welches nicht zum Tanze bestimmt ist, und welches in den sonst gebräuchlich gewesenen und beliebten Suiten und Parthien für das Clavier, oder für mehrere Instrumente zugleich, als ein Produkt von deutscher Erfindung den ersten Rang behauptete, oder jederzeit von andern ähnlichen Piecen zuerst gesetzt wurde. Diese Gattung der Allemande hat eine etwas ernsthafte Bewegung und volle gut abwechselnde Harmonie. Nach Matthesons Meinung [Vollkommener Capellmeister, II. Th. 13. Hauptstück.] behauptete sie den Charakter eines vergnügten Gemüths, das sich an guter Ordnung und Ruhe ergötzt. Seit 30 bis 40 Jahren ist diese Gattung der Tonstücke nicht mehr gebräuchlich. Oft giebt man auch den Namen Allemande dem schwäbischen Tanze, der in Schwaben und in der Schweiz bey den Landleuten sehr gewöhnlich, und jederzeit in einen flüchtigen Drippeltakt eingekleidet ist.
zurück
nach oben