Koch: Musikalisches Lexikon

Ballet,

<213> ital. Balletto. Man unterscheidet durch dieses Wort die theatralischen Tänze von den gesellschaftlichen, deren einziger und letzter Zweck eine Lustbarkeit für die tanzenden Personen ist. Es giebt zwar auch unter dem Namen des Ballets theatralische Tänze, die weiter keinen Zwecke zu haben scheinen, als die Zuschauer durch eine Folge von mehr regulären und künstlichen Schritten und Sprüngen, als in gesellschaftlichen Tänzen üblich sind, zu belustigen; diese verdienen aber in Hinsicht auf schöne Kunst keiner Erwehnung. Das eigentliche Ballet stellt eine interessante Handlung durch Tanz und Pantomime vor, und wird auch oft das pantomimische Ballet genannt, und in das ernsthafte und komische unterschieden. Es hat, gleich einem Drama, Plan, Knoten, und Entwickelung desselben. Die Musik bestehet dabey aus einer ununterbrochenen Folge von verschiedenen Arten und Gattungen der Tonstücke, bey welchen der Ausdruck der Empfindungen von dem Inhalte und Verfolge der Handlung bestimmt wird. Hier sollte sich nun mit der Sprache der Töne die Sprache der Geberden eben so innig vereinigen, wie die Poesie in der Oper. Noch hat dieses nicht in dem zu wünschenden Grade glücken wollen; und noch bemerkt man dabey zu oft, daß die Tonkunst blos das Wörterbuch zu der Sprache der Empfindungen abgeben muß.

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