Koch: Musikalisches Lexikon

Concertirend

<355> (Concertando, concertato,) nennet man diejenigen Stimmen eines Tonstückes, welche die Melodie mit der vorhandenen Hauptstimme abwechselnd vortragen, oder sich zwischen den Sätzen der Hauptstimme mit Solosätzen hören lassen, um gleichsam unter sich selbst, oder mit der Hauptstimme, zu wettstreiten, als woher sie auch ihren Namen, nemlich von concertare, <356> erhalten haben. Wenn z.B. in einer Sinfonie außer den gewöhnlichen Ripienstimmen noch zwey Violinen vorhanden sind, die sich wechselweis oder vereint zwischen den vollen Sätzen des ganzen Orchesters hören lassen, oder wenn die Hoboe in einer Arie die Singstimme theils mit einer untergeordneten Melodie begleitet, theils wechselweis die Hauptmelodie übernimmt, so nennet man diese Stimmen concertirend, und pflegt sodann im ersten Falle zu sagen, das Tonstück sey eine Sinfonie mit zwey concertirenden Violinen, und im zweyten Falle, es sey eine Arie mit einer concertirenden Hoboe.

Lassen sich hingegen die zur Begleitung oder Ausfüllung eines Tonstückes vorhandenen Instrumente nur hie oder da mit einem kurzen Solosatze hören, oder haben sie eine solche der Hauptstimme untergeordnete Melodie, die, ohne das ganze Tongemälde zu verwischen, nicht wegbleiben kann, so nennet man sie, weil in diesem Falle nichts ähnliches von einem Wettstreite statt findet, nicht concertirend, sondern man giebt ihnen den Beynamen obligat.

Im Französischen hat das Wort concertant, wenn von Instrumenten und Tonstücken die Rede ist, die nemliche Bedeutung wie concertirend. Außerdem aber wird es auch jedem Tonkünstler beygeleget, der an der Ausführung eines Tonstückes, es sey bey einer Stimme bey welcher es wolle, Antheil hat.

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