Koch: Musikalisches Lexikon

Notturno,

<1078> ist der allgemeine Name solcher Tonstücke, die bestimmt sind, bey Nachtzeit, es sey nun im Freyen oder in einem Zimmer, ausgeführt zu werden. Am gewöhnlichsten bezeichnet man mit diesem Namen solche drey- vier- oder mehrstimmige Instrumentalstücke, wobey jede Stimme, so wie bey den Sonatenarten, nur einfach besetzt wird, die aber keinen Anspruch auf einen festbestimmten und durchgehaltenen Charakter machen, sondern wobey man sich bloß an einem für die Einbildungskraft oder für das Ohr bestimmten Tongemälde begnügt.

Zuweilen giebt man den Namen Notturno auch solchen zwey- drey- oder vierstimmigen Gesängen ohne Instrumentalbegleitung, die zum gesellschaftlichen Gesange bey der Abendtafel bestimmt sind.

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