Koch: Musikalisches Lexikon

Triller.

<1588> Eine der bekanntesten und unentbehrlichsten Spielmanieren, die in den Notenstimmen nicht ausgeschrieben, sondern bloß vermittelst des Zeichens tr (oder auch mit [...], oder [...]) angemerkt wird. Er <1589> bestehet aus einer mehrmals wiederholten geschwinden und gleichförmigen Abwechslung eines Tones mit seiner zunächst darüber liegenden diatonischen Stufe. Diese Note, über welcher das Zeichen des Trillers stehet, nennet man den Hauptton, die damit abwechselnde höhere Stufe aber den Hülfston des Trillers.

In Ansehung des Anfanges dieser Spielmanier stimmen die Tonlehrer nicht überein; die mehresten behaupten mit C. Ph. E. Bach, daß der Anfang des Trillers mit dem Hülfstone gemacht werden müsse; z.E.

Notenbeispiel Sp. 1589, Nr. 1

andre hingegen wollen,1 daß man ihn jederzeit mit dem Haupttone anfangen soll, nemlich

Notenbeispiel Sp. 1589, Nr. 2

So lange diese Spielmanier, so wie in einer Solostimme, nur von einem einzigen Ausführer vorgetragen wird, so lange ist diese Verschiedenheit von keiner sonderlichen Bedeutung, weil der Wechsel der beyden Töne, woraus sie bestehet, in gleicher Geschwindigkeit ausgeführt wird, und beyde Töne mit gleicher Stärke des Tones intonirt werden, so daß keiner vor dem andern ein merkliches Gewicht bekömmt, und also der Unterschied unmerklich ist, sobald die erste Note der Figur vorüber ist. Sobald hingegen in den Ripienstimmen der Triller von mehrern Ausführern zugleich vorgetragen wird, oder sobald obligate Stimmen vorhanden sind, die zusammen einen <1590> Triller in der Terz oder Sexte auszuführen haben, sobald wird es nothwendig, daß er von allen Ausführern auf einerley Art angefangen, und in gleicher Geschwindigkeit ausgeführt werde.

An den Triller oder an den angezeigten wiederholten Wechsel des Haupt- und Hülfstones werden zuletzt noch zwey Noten angehängt, die nothwendig zu dieser Spielmanier gehören, und von welchen die erste die unter dem Haupttone liegende Stufe, die zweyte aber der Hauptton selbst ist; beyde zusammen nennet man den Nachschlag des Trillers. Diese beyden Noten werden gewöhnlich noch etwas geschwinder abgefertigt, als der Triller selbst, z.E.

Notenbeispiel Sp. 1590, Nr. 3

In den Ripienstimmen wird dieser Nachschlag oft ausgeschrieben, in der Ausführung aber eben so mit dem Triller verbunden, wie in dem vorhergehenden Beyspiele, z.E.

Notenbeispiel Sp. 1590, Nr. 4

Weil der Triller auf allen Stufen der Tonleiter ausgeübt wird, jede Tonleiter aber unter ihren Stufen <1591> zwey halbe Töne enthält, [FN: Siehe Tonart] so macht der Hülfston nach Beschaffenheit der Stufe, auf welcher der Triller ausgeübt werden soll, gegen den Hauptton desselben bald einen ganzen, bald nur einen großen halben Ton aus. Auf diese Verschiedenheit muß bey der Ausführung eines jeden Trillers genau gesehen, und der Hülfston in derjenigen Größe genommen werden, die der Stufe der Tonart entspricht, auf welche er fällt. So macht z.B. in der Tonart c dur der Hülfston, wenn der Triller auf die Töne c, d, f, g, und a zu stehen kömmt, gegen den Hauptton einen ganzen Ton, wenn er aber auf den Tönen h und e ausgeübt wird, nur einen großen halben Ton aus, weil in dieser Tonart die zunächst über c, d, f, g und a liegenden Stufen von diesen Tönen um einen ganzen Ton, die zunächst über h und e liegenden aber, von diesem h und e nur um einen halben Ton entfernt sind. Auf eine ähnliche Art verhält es sich auch in allen übrigen Tonarten. Man giebt dabey gemeiniglich die Regel, daß die Beschaffenheit dieses Hülfstones durch die Vorzeichnung bestimmt, das heißt z.B. daß in der Tonart b dur der Triller auf dem Tone d mit dem Tone es gemacht werde, weil in dieser Tonart ein b vor dem Tone e vorgezeichnet ist. Allein diese Regel ist höchst unzulänglich, und gilt nur so lange, als sich die Modulation in der Haupttonart aufhält; denn sobald die Melodie (um das angeführte Beyspiel zu behalten) in die Tonart F dur übergehet, sobald darf der Triller auf dem Tone d nicht mehr mit es, sondern mit e gemacht werden, weil f dur kein es, sondern e in seiner Tonleiter enthält. Man siehet hieraus, daß man, um in allen Fällen die richtige Beschaffenheit des Hülfstones zu treffen, vor allen Dingen wissen muß, in welcher Tonart sich die Modulation befindet, bevor man die Beschaffenheit des Hülfstons eines Trillers nach Anleitung der Vorzeichnung dieser Tonart bestimmen kann. -

<1592> Was hier von dem Hülfstone des Trillers erinnert worden ist, gilt mit gehöriger Anwendung auch von dem ersten Tone des Nachschlages, der eine Stufe tiefer als der Hauptton des Trillers liegt. So muß z.B. der Nachschlag des Trillers auf dem Tone f, so lange die Modulation in der Tonart b dur verweilt, mit dem Tone es, sobald sie aber in die Tonart f dur übergehet, mit dem Tone e, gemacht werden u.s.w.

Wenn die Note mit dem Triller einen Vorschlag vor sich hat, so wird der Triller an den Vorschlag angeschleift, und der Vorschlag in Ansehung seiner Dauer nach der allgemeinen Regel behandelt, das ist, er nimmt die Hälfte der Dauer der Hauptnote ein, ehe der Triller beginnt, wenn die Hauptnote keinen Punkt bey sich hat, z.E.

Notenbeispiel Sp. 1592, Nr. 1

Folgt hingegen auf die Hauptnote ein Punkt, so bekömmt der Vorschlag zwey Theile, der Triller selbst aber nur einen Theil von ihrer Zeitdauer, z.B.

Notenbeispiel Sp. 1592, Nr. 2

Zuweilen sollen dem Triller einige geschwind durchgehende Vorschlagsnoten vorhergehen, und zwar <1593> entweder die unter dem Haupttone liegende Stufe mit dem nachfolgenden Haupttone selbst, oder die über dem Haupttone liegende Stufe, auf welche der Hauptton und die unterhalb demselben liegende Stufe folgen. Im ersten Falle giebt man der ganzen dadurch zum Vorscheine kommenden Manier den Namen des <|> Trillers von unten, und bezeichnet sie in Tonstücken fürs Clavier mit dem Zeichen [....]; in Tonstücken für andere Instrumente, und in den Ripienstimmen hingegen werden diese Vorschlagsnoten ausgeschrieben, und über die Hauptnote das gewöhnliche Zeichen des Trillers gesetzt, z.E.

Notenbeispiel Sp. 1593/1594, Nr. 1

<|> Im zweyten Falle wird die Spielmanier der Triller von oben genannt, und in Tonstücken fürs Clavier mit [...] bezeichnet; für andere Instrumente werden auch in <|> diesem Falle die Vorschlagsnoten ausgeschrieben, und das gewöhnlichere Zeichen des Trillers über die Hauptnote gesetzt; z.B.

Notenbeispiel Sp. 1593/1594, Nr. 2

<|> Bey Noten von kurzer Dauer kömmt oft ein Triller vor, der aus den vier oder sechs ersten Noten des gewöhnlichen Trillers bestehet, die in äußerster Geschwindigkeit vorgetragen werden, und wobey der Nachschlag wegbleibt. Man nennet ihn alsdenn den Pralltriller, von welchem schon in seinem eigenen Artikel gehandelt worden ist.

Verschiedene Concertspieler auf dem Claviere, der Violine, Harfe, <|> oder andern dazu schicklichen Instrumenten, besitzen die Geschicklichkeit, den Triller, der gewöhnlich bey den Tonschlüssen statt findet, und auf der zweyten und siebenten Klangstufe von den beyden Oberstimmen eines Tonstückes ausgeführt wird, auf ihrem Instrumente zu vereinigen, z.E.

Notenbeispiel Sp. 1593/1594, Nr. 3

<1593> Ein solcher Triller wird ein Doppeltriller genannt.

Wenn bey der Ausführung des Trillers die Abwechslung des Haupt- und Hülfstones nicht in gleicher Geschwindigkeit, sondern einmal langsamer, das andere mal geschwinder <|> geschieht, hauptsächlich aber, wenn der Hülfston zu hoch genommen, und in der Form einer kleinen Terz ausgeübt wird, so pflegten ihn die ältern Tonlehrer einen Bockstriller zu nennen.

<1595> Weil der Triller nicht allein die gebräuchlichste und unentbehrlichste Manier zur Verzierung des Gesanges ist, sondern auch weil die gute Ausführung desselben sehr viel Uebung erfordert, so ist es nothwendig, daß jeder Anfänger sehr zeitig zur Uebung dieser Spielmanier angehalten wird; und zwar muß sie, damit die Abwechslung der Töne völlig gleichförmig werde, zuerst langsam, jederzeit aber mit präciser Intonation des Tones, geübt werden. <1596> Bey der Singstimme und bey Blasinstrumenten ohne Tonlöcher, wie z.B. bey dem Horne, scheint jedoch das Herausbringen dieser Manier mehr von der Beschaffenheit der Organe des Halses und Mundes, als von der Uebung abzuhängen.

Fußnoten:

Fußnote 1 (Sp. 1589/1590):

Hierher gehört unter andern Tromlitz. Siehe dessen Werk: Ausführlicher und gründlicher Unterricht die Flöte zu spielen. Leipz. 1791.

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